Anforderungen an Beilagen

BEILAGENFORMAT
max.: 315 mm breit x 250 mm hoch
min.: 110 mm breit x 150 mm hoch
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, starkelektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
 

VERPACKUNG
Ungebündelt auf stabilen Euro-Flachpaletten, transportsicher verpackt. Die Verpackungshöhe darf, einschließlich Palette, 120 cm nicht überschreiten. Defekte bzw. Einwegpaletten werden nicht getauscht. Der Palettentausch muss vom Anlieferer quittiert werden.


LAGENHÖHEN
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von max. 120 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.


ANLIEFERUNGSZEITEN
frei Haus, früheste Anlieferung 5 Werktage, späteste Anlieferung 3 Werktage. Bei späterer Anlieferung fallen Sonderkommisionierungskosten in Höhe von 10 % des Auftragswertes an.
Nur ebenerdige Entlademöglichkeiten für Gabelstapler vorhanden. Zusatzkosten für manuell nachzuarbeitende Lieferungen und Beilagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Nichtanlieferung von gebuchten Beilagen gelten unsere Stornierungsbestimmungen. (Rücktrittstermin und Stornogebühr)

BEGLEITPAPIERE (LIEFERSCHEIN)
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet werden, der folgende Angaben enthalten sollte:
- Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
- Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
- Auftraggeber der Beilage
- Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
- Absender und Empfänger
- Anzahl der Paletten
- Gesamtzahl der gelieferten Beilagen


FERNER IST ERFORDERLICH:
Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte Werdendie Beilagen in Paketen angeliefert, muss an der Stirnseite deutlich gekennzeichnet sein, wie viele Exemplare in einem Paket enthalten sind. Besteht die Beilage aus mehreren Teilen, ist eine Verbindung erforderlich.
 

Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten.
Einzelblätter im Format von DIN A5 bis DIN A4 müssen ein Papiergewicht von mindestens 150 g/m2 aufweisen.


Mehrseitige Beilagen
Für Beilagen mit geringerem Umfang als 8 Seiten (4 und
6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2
erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
Alle Beilagen müssen den Falz an der langen Seite haben.

Bei Einzelblättern und Beilagen mit einem Papierflächengewicht >250 g/m2 ist vorab eine Prüfung durch den Verlag erforderlich.


GEWICHT
Bei Beilagen unter 12 g sind Mehrfachbelegungen nicht auszuschließen. Bei Beilagen über 50 g/Exemplar ist eine Rückfrage beim Verlag erforderlich.


SONSTIGE ANGABEN
Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. 
Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem
Vertriebswege haftet der Verlag nicht.


RÜCKTRITTSTERMIN UND STORNOGEBÜHR
Das Stornieren von Beilagen ist bis zu einer Woche vor dem bestätigten Verteiltermin kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung berechnen wir bis einschließlich 4 Tage vor dem Verteiltermin 50 % des Auftragswertes. Bei einer Stornierung von 3 Tagen und weniger vor dem Verteiltermin berechnen wir 100 % des Auftragswertes.
Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung bzw. Auslieferung der Zeitung Vorrang gegenüber der Verarbeitung von Beilagen.
Bedingt durch maschinelle Verarbeitung muss bei einer normal geeigneten Beilage mit einer Fehlbelegungsquote bis zu 2,5 % gerechnet werden.
 

Fremdbeilagen werden nach technischen Möglichkeiten beigefügt. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag
mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt der Zeitung beigelegt werden.
Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage des Musters abhängig. Werben Beilagen für zwei oder mehr Firmen, werden sie wie zwei oder mehr Beilagen berechnet.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen.